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Das Zuchtbuch NSvT

Das niederländische Zuchtbuch für Tinker NSvT wurde im Oktober 1999 gegründet und ist das einzige offiziell anerkannte Zuchtbuch für die Tinker in den Niederlanden und Europa. Das Dutch Studbook for Tinkers ist seit März 2000 das europäische Mutterstutbuch. Das NSvT ist ein „offenes“ Zuchtbuch. In das Zuchtbuch kann jedes Pferd eingetragen werden, das den Rassestandard eines Tinkers erfüllt, beurteilt durch die Jury bei einer Exterieurbesichtigung.

Grai – Cob – Vanner

Andere Informationen

Hengste

Töchter / Partner

Die NSvT hat folgende Ziele:
Überwachung, Gewährleistung und Förderung der Zucht und Nutzung des Tinkers.

1. Nutzerziele

2. Anmeldung

3. In und Verkauf

4. Fortpflanzung und Tod

5. Bestes Reitpferd

1. Benutzerziele

  • Tüftler identifizieren und registrieren.

  • Erstellung und Überwachung von Zuchtbüchern und Registern.

  • Durchführung von Inspektionen für den Tüftler.

  • Ratschläge und Informationen zum Basteln im
    allgemein, sondern auch über Pflege, Kauf, Aufbewahrung und Gebrauch des Bastlers.

  • Beratung und Information zur Bastelzucht im weitesten Sinne.

  • die Verhinderung negativer Einflüsse einer einseitigen Zuchtpolitik.

  • Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens des Bastlers im Allgemeinen und Vorbeugung und Bekämpfung von Erbkrankheiten.

  • die Förderung des Bastlers als Zucht- und Nutzpferd im In- und Ausland.

  • Bereitstellung von Informationen, Organisation von Shows, Besuch von Messen und Messen, Werbung und alles, was als Werbung für den Tüftler dienen kann.

  • Kontaktpflege und Förderung der Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Zuchtbuchorganisationen mit ähnlicher oder ähnlicher Zielsetzung.

  • solche Maßnahmen zu treffen, dass immer genügend kompetente Richter zur Verfügung stehen, um den Tinker zu beurteilen.

  • die Veröffentlichung einer regelmäßig erscheinenden Zuchtbuchzeitschrift „Battie“.

2. Registrierung

Identifizierung & Registrierung.

Seit Januar 2004 ist es für jeden Vierbeiner Pflicht, einen eigenen Reisepass zu haben. Seitdem gibt es ein nationales Identifikations- und Registrierungssystem. Jeder Besitzer eines Pferdes, Ponys oder Esels muss für alle seine Tiere Pässe haben und die Tiere chippen lassen. Die Eintragung kann beim Stutbuch erfolgen. Fohlen müssen innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt einen Pass und einen Chip haben. Chipbefreiung ist nicht mehr möglich.

Bei der Beantragung wird der Besitzer im Pass eingetragen. Der Reisepass gilt jedoch nicht als legaler Eigentumsnachweis. Der Pass sollte immer beim Pferd oder Pony verbleiben und kann jederzeit angefordert werden. Beim Verkauf verbleibt der Pass beim Tier. Zuvor ausgestellte Reisepässe behalten ihre Gültigkeit. Pferde dürfen nicht ohne Pass transportiert werden. Eine Ausnahme bildet das nicht abgesetzte Fohlen am Fuße der Mutter.

Reisepässe werden ungültig, wenn sie von Personen geschrieben, aufgeklebt, unterschrieben, skizziert usw. sind, die dazu nach der Verordnung nicht berechtigt sind. Beispielsweise darf der Besitzer im Pass nur angeben, ob ein Pferd zum Schlachten bestimmt ist oder nicht. Das ist alles. Ändert also ein Inhaber selbst Daten in einem Reisepass, wird dieser Reisepass ungültig. Ist ein Reisepass ungültig, wird er eingezogen und auf Kosten des Inhabers wird ein Passduplikat ausgestellt.

Impfungen
Wurden Impfungen aus dem Impfpass vom Tierarzt übernommen, muss „Grundimpfung in Ordnung“ angegeben werden.

Impfplan: Gemäß den Vorschriften der NSvT muss Ihr Pferd nach folgendem Zeitplan gegen Influenza geimpft werden: zuerst zwei Impfungen mit mindestens 4 Wochen und maximal 6 Wochen dazwischen, dann muss das Pferd erneut geimpft werden innerhalb eines Jahres nach der vorherigen Impfung.

Als richtige Grundimpfung gilt auch folgender Impfplan: Zuerst zwei Impfungen mit mindestens 3 Wochen und maximal 92 Tagen dazwischen, dann muss das Pferd innerhalb eines Jahres nach der vorherigen erneut geimpft werden.

http://www.nl-paardenpaspoort.nl

Stutbuchstuten
Stutbuchstuten müssen ab dem dritten Jahr ins Stutbuch aufgenommen werden. Bis dahin (dh die ersten drei Jahre) werden diese Stuten in das Fohlenbuch aufgenommen.

Zur Aufnahme in das Stutbuch muss die Stute zur Körung kommen. Geschieht dies nicht, bleibt sie im Fohlenbuch eingetragen. Bekommt diese (Fohlenbuch-)Stute selbst ein Fohlen, wird im Pass vermerkt, dass die Stute noch im Fohlenbuch eingetragen ist.

Gleiches gilt für Stuten, die als Registerfohlen im sogenannten Registerfohlenbuch eingetragen sind und ein eigenes Fohlen haben. Hier kommt der Vermerk im Pass, dass die Mutter noch im Register Fohlenbuch eingetragen ist. Nachkommen landen dann in Bijboek I.

Reisepass senden
Senden Sie in diesem Fall Ihre Reisepässe immer per Einschreiben, damit sie nicht auf dem Postweg verloren gehen. Bei Verlust (oder Diebstahl) müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen und ein Duplikat des Reisepasses anfordern. Dies ist eine sehr teure Angelegenheit (EUR 80,00). Wir handeln nach den behördlichen Vorschriften der PVE.

3. Einkauf und Verkauf

(Import)Pferd
Ein (Import-)Pferd muss innerhalb von 30 Tagen gemäß dem Antragsverfahren mit dem I&R-Formular mit einem Pass versehen werden. Wenn Ihr Pferd bereits einen Pass hat, müssen Sie diesen Pass und die Daten des Pferdes bei einer in den Niederlanden anerkannten Pass-ausstellenden Stelle registrieren lassen, auch hier gilt die Frist von 30 Tagen.

Zuschreibung
Wenn Sie Ihr Pferd verkaufen oder ein Pferd gekauft haben, muss der Name im Pass geändert werden.

Für den Verkäufer: Sie müssen das Überweisungsformular (Eigentümerdaten) ausfüllen und digital an das Zuchtbuchamt senden.

Für den Käufer: Hat der Verkäufer die Eintragung nicht durchführen lassen, müssen Sie das Überweisungsformular selbst ausfüllen und digital an das Zuchtbuchamt senden. Dies ist in der Zuchtbuch-/Meldeordnung enthalten.

Verkauf
Stellen Sie sicher, dass die richtigen Pferde auf Ihren Namen registriert sind. Mit dem Ausfüllen des E-Formulars können Sie der NSvT mitteilen oder prüfen lassen, welche Tinker noch auf Ihren Namen registriert werden müssen.

4. Fortpflanzung und Tod

Geburt Fohlen
Die Geburt Ihres Fohlens ist ein freudiges Ereignis. Die NSvT möchte dies nicht stören, indem sie Sie verpflichtet, mit dem Tier zu einer Inspektion zu kommen, um es aufnehmen zu lassen. Wenn Sie nicht zu einer Besichtigung kommen können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, ein Formular auszufüllen, damit das Fohlen zu Hause aufgenommen werden kann. Nach Absenden des Formulars wird sich der Zuchtbuchberater mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Termin vereinbaren.

Todespferd
Der Tod eines Tinkers, sei es ein unerwarteter plötzlicher Tod oder eine aktive Lebensbeendigung, ist immer ein emotionales Ereignis. Der NSvT bietet seinen Mitgliedern daher die Möglichkeit, das Ereignis unkompliziert zu melden, ohne umständliche Telefonate führen zu müssen. Durch das Ausfüllen und Absenden des E-Formulars wird das Zuchtbuch über die Veranstaltung informiert. Sie müssen den Pass des Tinkers noch an das Zuchtbuchamt schicken, damit er vom Zuchtbuch für ungültig erklärt werden kann. Es kann dann ggf. zurückgesendet werden.

stabiler Name 
Es ist auch möglich, Ihren Stallnamen beim Dutch Studbook for Tinkers zu registrieren. Die Aufnahme Ihres Stallnamens ist über das Kontaktformular zum jeweils gültigen Tarif möglich.

Datenänderungen 
Natürlich können sich auch Angaben zu Ihrer Person als Mitglied in unserem Stammbuch ändern, wie z. B. Umzug oder neue Telefonnummer. Um unsere Verwaltung auf dem neuesten Stand zu halten, möchten wir so schnell wie möglich eine Nachricht erhalten!

5. Bestes Reitpferd

Im Jahr 2008 haben wir den Wettbewerb Best Going Riding Horse eingeführt. Dieser Wettbewerb kann jedes Jahr während der Zentralinspektion durchgeführt werden. Wichtige Teilnahmebedingungen? Ihr Pferd muss mindestens 3 Jahre alt und für die NSvT registriert und typisiert sein. Sie können mit Stute, Hengst oder Wallach beginnen, egal ob Western oder Englisch geritten. Wenn Ihr Pferd Schritt, Trab und Galopp kennt und sich gut lenken lässt, ist es in Ordnung.

Ziel ist es, das Dressurtalent des Pferdes zu testen. Dies tun wir auf Basis eines Protokolls. Es können maximal 100 Punkte erreicht werden. Die Wertung erfolgt wie folgt: Schritt (20), Trab (20), Galopp (20), Haltung und Geschmeidigkeit (20) und Gesamteindruck (20). Die Wettkämpfe werden in einem Ring von mindestens 20 x 40 Metern ausgetragen. Die Jurierung liegt in den fachkundigen Händen eines erfahrenen KNHS-Jurymitglieds.

Die Anmeldung zum bestlaufenden Reitpferdewettbewerb erfolgt über das Anmeldeformular auf dieser Website

Während des Wettkampfes darf 1 Reiter pro Klasse 1 Pferd reiten. Für jede Kategorie wird ein Gewinner bekannt gegeben. Bei Gleichstand nach dem Spiel ist die Punktzahl für den Gesamteindruck maßgebend. Besteht immer noch ein Unentschieden, dann ist der Wert für Flexibilität/Entspannung ausschlaggebend.

Für das Zaumzeug des Pferdes und die Kleidung des Reiters gelten (vorerst) keine besonderen Vorschriften. Das Ziel ist es, den Tinker zu beurteilen und nicht den Fahrer. Eine ordentliche und sichere Präsentation wird jedoch geschätzt. Die Verwendung einer Sicherheitskappe ist obligatorisch. Während des Wettkampfes dürfen keine Trainingshilfen verwendet werden. Für diesen Wettkampf gelten neben der Disziplinarordnung auch die Veterinärordnung, die I&R-Ordnung und die Dopingordnung des KNHS. Impfung nach Prüfordnung. www.knhs.nl

Bestes Reitpferd 3-Jährige
In dieser Prüfung wird dem Pferd weniger abverlangt als in den regulären Best-going-Klassen. Die Gruppen bestehen aus maximal 3 Pferden, die Pferde gehen und traben gemeinsam ein paar Runden an beiden Händen und galoppieren einzeln an jeder Hand 1 Runde. Alle anderen Pferde in der Gruppe werden zu diesem Zeitpunkt von einem Pfleger oder „Fänger“ in der Mitte der Arena gehalten. Beim Drafting muss auch ein Groom oder „Catcher“ anwesend sein.

Die Teilnahme an Aktivitäten erfolgt auf eigene Gefahr. Die Location und das NSvT können in keiner Weise für Unfälle, Schäden usw. haftbar gemacht werden, die den Teilnehmern, Zuschauern, Ausrüstung usw.

Niederländisches Zuchtbuch für Bastler

Adressdaten

E: nsvtkantoor@gmail.com 
Whintontlaan 200
3526 KV Utrecht 

© NVT | Realisierung: Pferdedesign