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Das Zuchtbuch NSvT

Das niederländische Zuchtbuch für Tinker NSvT wurde im Oktober 1999 gegründet und ist das einzige offiziell anerkannte Zuchtbuch für die Tinker in den Niederlanden und Europa. Das Dutch Studbook for Tinkers ist seit März 2000 das europäische Mutterstutbuch. Das NSvT ist ein „offenes“ Zuchtbuch. In das Zuchtbuch kann jedes Pferd eingetragen werden, das den Rassestandard eines Tinkers erfüllt, beurteilt durch die Jury bei einer Exterieurbesichtigung.

Grai – Cob – Vanner

Andere Informationen

Hengste

Töchter / Partner

Die NSvT hat folgende Ziele:
Überwachung, Gewährleistung und Förderung der Zucht und Nutzung des Tinkers.

1. Nutzerziele

2. Anmeldung

3. In und Verkauf

4. Fortpflanzung und Tod

5. Bestes Reitpferd

1. Benutzerziele

  • Tüftler identifizieren und registrieren.

  • Erstellung und Überwachung von Zuchtbüchern und Registern.

  • Durchführung von Inspektionen für den Tüftler.

  • Ratschläge und Informationen zum Basteln im
    allgemein, sondern auch über Pflege, Kauf, Aufbewahrung und Gebrauch des Bastlers.

  • Beratung und Information zur Bastelzucht im weitesten Sinne.

  • die Verhinderung negativer Einflüsse einer einseitigen Zuchtpolitik.

  • Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens des Bastlers im Allgemeinen und Vorbeugung und Bekämpfung von Erbkrankheiten.

  • die Förderung des Bastlers als Zucht- und Nutzpferd im In- und Ausland.

  • Bereitstellung von Informationen, Organisation von Shows, Besuch von Messen und Messen, Werbung und alles, was als Werbung für den Tüftler dienen kann.

  • Kontaktpflege und Förderung der Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Zuchtbuchorganisationen mit ähnlicher oder ähnlicher Zielsetzung.

  • solche Maßnahmen zu treffen, dass immer genügend kompetente Richter zur Verfügung stehen, um den Tinker zu beurteilen.

  • die Veröffentlichung einer regelmäßig erscheinenden Zuchtbuchzeitschrift „Battie“.

2. Registrierung

Identifizierung & Registrierung.

Seit Januar 2004 ist es für jeden Vierbeiner Pflicht, einen eigenen Reisepass zu haben. Seitdem gibt es ein nationales Identifikations- und Registrierungssystem. Jeder Besitzer eines Pferdes, Ponys oder Esels muss für alle seine Tiere Pässe haben und die Tiere chippen lassen. Die Eintragung kann beim Stutbuch erfolgen. Fohlen müssen innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt einen Pass und einen Chip haben. Chipbefreiung ist nicht mehr möglich.

Bei der Beantragung wird der Besitzer im Pass eingetragen. Der Reisepass gilt jedoch nicht als legaler Eigentumsnachweis. Der Pass sollte immer beim Pferd oder Pony verbleiben und kann jederzeit angefordert werden. Beim Verkauf verbleibt der Pass beim Tier. Zuvor ausgestellte Reisepässe behalten ihre Gültigkeit. Pferde dürfen nicht ohne Pass transportiert werden. Eine Ausnahme bildet das nicht abgesetzte Fohlen am Fuße der Mutter.

Reisepässe werden ungültig, wenn sie von Personen geschrieben, aufgeklebt, unterschrieben, skizziert usw. sind, die dazu nach der Verordnung nicht berechtigt sind. Beispielsweise darf der Besitzer im Pass nur angeben, ob ein Pferd zum Schlachten bestimmt ist oder nicht. Das ist alles. Ändert also ein Inhaber selbst Daten in einem Reisepass, wird dieser Reisepass ungültig. Ist ein Reisepass ungültig, wird er eingezogen und auf Kosten des Inhabers wird ein Passduplikat ausgestellt.

Impfungen
Wurden Impfungen aus dem Impfpass vom Tierarzt übernommen, muss „Grundimpfung in Ordnung“ angegeben werden.

Impfplan: Gemäß den Vorschriften der NSvT muss Ihr Pferd nach folgendem Zeitplan gegen Influenza geimpft werden: zuerst zwei Impfungen mit mindestens 4 Wochen und maximal 6 Wochen dazwischen, dann muss das Pferd erneut geimpft werden innerhalb eines Jahres nach der vorherigen Impfung.

Als richtige Grundimpfung gilt auch folgender Impfplan: Zuerst zwei Impfungen mit mindestens 3 Wochen und maximal 92 Tagen dazwischen, dann muss das Pferd innerhalb eines Jahres nach der vorherigen erneut geimpft werden.

http://www.nl-paardenpaspoort.nl

Stutbuchstuten
Stutbuchstuten müssen ab dem dritten Jahr ins Stutbuch aufgenommen werden. Bis dahin (dh die ersten drei Jahre) werden diese Stuten in das Fohlenbuch aufgenommen.

Zur Aufnahme in das Stutbuch muss die Stute zur Körung kommen. Geschieht dies nicht, bleibt sie im Fohlenbuch eingetragen. Bekommt diese (Fohlenbuch-)Stute selbst ein Fohlen, wird im Pass vermerkt, dass die Stute noch im Fohlenbuch eingetragen ist.

Gleiches gilt für Stuten, die als Registerfohlen im sogenannten Registerfohlenbuch eingetragen sind und ein eigenes Fohlen haben. Hier kommt der Vermerk im Pass, dass die Mutter noch im Register Fohlenbuch eingetragen ist. Nachkommen landen dann in Bijboek I.

Reisepass senden
Senden Sie in diesem Fall Ihre Reisepässe immer per Einschreiben, damit sie nicht auf dem Postweg verloren gehen. Bei Verlust (oder Diebstahl) müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen und ein Duplikat des Reisepasses anfordern. Dies ist eine sehr teure Angelegenheit (EUR 80,00). Wir handeln nach den behördlichen Vorschriften der PVE.

3. Einkauf und Verkauf

(Import)Pferd
Ein (Import-)Pferd muss innerhalb von 30 Tagen gemäß dem Antragsverfahren mit dem I&R-Formular mit einem Pass versehen werden. Wenn Ihr Pferd bereits einen Pass hat, müssen Sie diesen Pass und die Daten des Pferdes bei einer in den Niederlanden anerkannten Pass-ausstellenden Stelle registrieren lassen, auch hier gilt die Frist von 30 Tagen.

Zuschreibung
Wenn Sie Ihr Pferd verkaufen oder ein Pferd gekauft haben, muss der Name im Pass geändert werden.

Für den Verkäufer: Sie müssen das Überweisungsformular (Eigentümerdaten) ausfüllen und digital an das Zuchtbuchamt senden.

Für den Käufer: Hat der Verkäufer die Eintragung nicht durchführen lassen, müssen Sie das Überweisungsformular selbst ausfüllen und digital an das Zuchtbuchamt senden. Dies ist in der Zuchtbuch-/Meldeordnung enthalten.

Verkauf
Stellen Sie sicher, dass die richtigen Pferde auf Ihren Namen registriert sind. Mit dem Ausfüllen des E-Formulars können Sie der NSvT mitteilen oder prüfen lassen, welche Tinker noch auf Ihren Namen registriert werden müssen.

4. Fortpflanzung und Tod

Geburt Fohlen
Die Geburt Ihres Fohlens ist ein freudiges Ereignis. Die NSvT möchte dies nicht stören, indem sie Sie verpflichtet, mit dem Tier zu einer Inspektion zu kommen, um es aufnehmen zu lassen. Wenn Sie nicht zu einer Besichtigung kommen können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, ein Formular auszufüllen, damit das Fohlen zu Hause aufgenommen werden kann. Nach Absenden des Formulars wird sich der Zuchtbuchberater mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Termin vereinbaren.

Todespferd
Der Tod eines Tinkers, sei es ein unerwarteter plötzlicher Tod oder eine aktive Lebensbeendigung, ist immer ein emotionales Ereignis. Der NSvT bietet seinen Mitgliedern daher die Möglichkeit, das Ereignis unkompliziert zu melden, ohne umständliche Telefonate führen zu müssen. Durch das Ausfüllen und Absenden des E-Formulars wird das Zuchtbuch über die Veranstaltung informiert. Sie müssen den Pass des Tinkers noch an das Zuchtbuchamt schicken, damit er vom Zuchtbuch für ungültig erklärt werden kann. Es kann dann ggf. zurückgesendet werden.

stabiler Name 
Es ist auch möglich, Ihren Stallnamen beim Dutch Studbook for Tinkers zu registrieren. Die Aufnahme Ihres Stallnamens ist über das Kontaktformular zum jeweils gültigen Tarif möglich.

Datenänderungen 
Natürlich können sich auch Angaben zu Ihrer Person als Mitglied in unserem Stammbuch ändern, wie z. B. Umzug oder neue Telefonnummer. Um unsere Verwaltung auf dem neuesten Stand zu halten, möchten wir so schnell wie möglich eine Nachricht erhalten!

5. Bestes Reitpferd

estgaand Reitpferd

Im Jahr 2008 haben wir den Wettbewerb Bestes Reitpferd. Dieser Wettbewerb wird jährlich im Rahmen der Zentralinspektion durchgeführt.

Um teilzunehmen, muss das Pferd mindestens folgende Eigenschaften aufweisen 4 Jahre alt sind und für den NSvT registriert und typisiert sind. Die Teilnahme ist offen für Stuten, Hengste und Wallache. Sowohl Western- als auch englisch gerittene Pferde sind willkommen. Wenn das Pferd den Schritt, Trab und Galopp beherrscht und sich darin korrekt und gut benimmt, kann es teilnehmen.

Ziel dieser Prüfung ist es, das Dressurvermögen des Pferdes zu beurteilen. Die Bewertung erfolgt anhand eines Protokolls, wobei eine maximale Punktzahl von 100 Punkten zu erreichen ist, die wie folgt verteilt werden:

  • Stufe - 20 Punkte

  • Trab - 20 Punkte

  • Galopp - 20 Punkte

  • Tragfähigkeit und Geschmeidigkeit - 20 Punkte

  • Gesamteindruck - 20 Punkte

Die Prüfung wird in einem Ring von mindestens 20 x 40 Metern durchgeführt. Das Richten liegt in den Händen eines erfahrenen KNHS-Richters.

Anmeldungen für den Wettbewerb "Bestes Reitpferd" können über das Anmeldeformular auf dieser Website eingereicht werden.

Ein Reiter darf ein Pferd pro Sektion starten. Pro Sektion wird ein Sieger ermittelt. Im Falle eines Gleichstands in der Endwertung wird die Note für allgemeiner Eindruck entscheidend. Gibt es dann immer noch ein Unentschieden, wird die Note für Verjüngung/Entspannung determiniert.

Für Optik und Kleidung gelten vorerst keine besonderen Vorschriften. Der Zweck dieses Wettbewerbs ist es, den Tinker zu beurteilen und nicht den Reiter. Eine gepflegte und sichere Präsentation ist jedoch erwünscht. Das Tragen einer Sicherheitskappe ist Pflicht. Die Verwendung von Hilfszügeln ist nicht erlaubt.

Zusätzlich zu den Disziplinvorschriften gelten für diesen Wettbewerb die KNHS-Veterinärvorschriften, die I&R-Vorschriften und die Dopingvorschriften. Die Pferde müssen gemäß den Kontrollvorschriften geimpft sein (siehe www.knhs.nl).

Die Teilnahme an den Aktivitäten erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Der Veranstaltungsort und der NSvT übernehmen keine Haftung für Unfälle, Schäden oder Verluste, die Teilnehmern, Zuschauern, Pferden oder Materialien zustoßen können.

Niederländisches Zuchtbuch für Bastler

Adressdaten

E: nsvtkantoor@gmail.com 

Avenue Euclid 171
3584 BS Utrecht

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