Geburtsbenachrichtigung
Mit diesem Formular können Sie Ihr geborenes Fohlen melden. Dies gilt für;
Stutbuchfohlen (HB1), Registerfohlen (HB2), General Book Tinker Foals, keine Eltern bekannt (ABT) als Kreuzungen (ABK).
Passt auf:
Die Geburtsbenachrichtigung muss innerhalb von 14 Tagen NACH dem Geburtsdatum eingehen. Wenn nicht, müssen wir ein Bußgeld in Höhe von 37,50 € erheben
Erfolgt die Benachrichtigung ein Kalenderjahr später, beträgt die Geldbuße 85 €