
Wie viele von Ihnen wahrscheinlich schon gehört haben, wird sich ab dem 1. Juli eine Menge in Bezug auf Pferdepässe, Zuchtbucheintragungen und Einfuhrmeldungen ändern.
Wir verstehen, dass dies ziemlich verwirrend sein kann. Deshalb erklären wir im Folgenden in klarer Sprache, was sich ändert und was dies für Sie als Züchter oder Pferdebesitzer bedeutet.
Bisher wurden Pferdepässe, Zuchtbücher und Einfuhrmeldungen von den so genannten PPI (Passport Issuing Bodies) ausgestellt. Fast jede Rasse hatte ihre eigene Organisation oder ihr eigenes Zuchtbuch, die sich um diese Angelegenheiten kümmern durften.
Ab dem 1. Juli wird sich dieses System vollständig ändern.
Das Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei, Lebensmittelsicherheit und Natur hat beschlossen, dass die PPI verschwinden und durch so genannte zugelassene Stellen (GI) ersetzt werden.
Grund dafür sind die europäischen Vorschriften. Die Regierung will mehr Einheitlichkeit, Kontrolle, Zuverlässigkeit und weniger Betrug bei Pässen und Einfuhrregistrierungen.
Alle Daten müssen künftig im Rahmen des RFO-Systems strenger kontrolliert werden.
In der ersten Auswahlrunde für 2026 wurden fünf Organisationen als GI zugelassen:
- KNHS
- KWPN
- NRPS
- NSPS
- NWPCS
NSvT wurde in dieser Runde leider nicht als GI ausgewählt. Wir werden jedoch in der nächsten Auswahlrunde wieder dabei sein. Dazu müssen wir alle Daten bis Oktober 2026 erneut einreichen. Das Ergebnis wird im April 2027 erwartet.
Haben Sie ein Pferd ohne Ahnentafel, eine Kreuzung oder ein Pferd ohne Stutbucheintrag? Dann brauchen Sie einen neutralen Pass.
Diese Pässe können ab dem 1. Juli nicht mehr über den NSvT beantragt werden. Hierfür müssen Sie sich an eine der anerkannten geografischen Angaben wenden.
Die derzeitige Bearbeitungszeit bei der RFO liegt bei etwa 8 Wochen. In der Anfangsphase kann dies möglicherweise länger dauern, da sich auch die GIs an die neue Arbeitsweise gewöhnen müssen.
Fohlen müssen vor dem Alter von 9 Monaten einen Pass haben. Beantragen Sie diesen also rechtzeitig.
Das ist wichtig:
Ab dem 1. Juli ist es den NSvT-Passberatern nicht mehr erlaubt, Pferde für neutrale Pässe, Kreuzungen oder Pferde ohne Stammbaum zu chippen. Dies darf nur noch durch einen akkreditierten GI erfolgen.
Dank einer Vereinbarung mit dem GI, mit dem wir zusammenarbeiten, können wir Einfuhranmeldungen zu einem ermäßigten Tarif anbieten. Sie können Ihre Einfuhranmeldung also weiterhin bei uns einreichen und bezahlen.
Wir übernehmen für Sie die Kontaktaufnahme und die Bearbeitung beim GI.
Die voraussichtliche Bearbeitungszeit hierfür beträgt 2 Werktage. Bitte berücksichtigen Sie dies beim Kauf oder Import von Pferden aus dem Ausland.
Glücklicherweise können Sie sich bei Pferden mit Stammbaum weiterhin einfach an den NSvT wenden.
Was ist gleich geblieben?
- Sie machen die Geburtsanzeige über unsere Website
- Wir registrieren den Stammbaum
- Wir chippen das Fohlen bei Ihnen zu Hause oder bei einer Inspektion
- Sie können weiterhin Stutbuchpässe für Tinker-Fohlen mit Stammbaum beantragen
Was ändert sich?
Der eigentliche Reisepass wird nun von einem zugelassenen GI abgestempelt und verschickt.
Dies verursacht zusätzliche Kosten. Die GI berechnet dafür etwa 20 € extra.
Sobald wir mehr Informationen dazu haben, werden wir Sie natürlich sofort informieren.
Durch den NSvT möglich:
✔ Geburtsregister von Tinker-Fohlen mit Stammbaum
✔ Stammbaumregistrierung
✔ Chippen von Fohlen für Zuchtbuchpässe (HB1/HB2)
✔ Antrag auf Stammbaumpässe (HB1/HB2)
✔ Einfuhranmeldungen
Durch den NSvT nicht mehr möglich:
✘ Neutrale Pässe
✘ Chippen für neutrale Pässe und Kreuze
Wir verstehen, dass diese Änderungen viele Fragen aufwerfen können. Sobald neue Informationen verfügbar sind, werden wir sie natürlich mit Ihnen teilen.

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